VERSICHERUNG

Alle berechtigten Fahrer von Best Hellenic-Fahrzeugen sind versichert bei:

  • Vollkaskoversicherung (CDW)
    • Der Mieter ist vor Schäden gegenüber Dritten abgesichert. Unsere Fahrzeuge sind, gemäß der griechischen Gesetzgebung, 100% versichert.
  • Spezielle Vollversicherung gegen alle Risiken (ohne Selbstbeteiligung*) (FDW)
    • Der Kunde ist vollständig entlastet von der Verantwortung für eventuelle Schäden (*ausgenommen Fahrzeuggruppen EV & EV SUV, hier gilt eine Selbstbeteiligung von 375,00 €). FDW erstreckt sich auch Glas, Feuer, reparierbar Reifen und Motorschäden.
  • Haftpflichtversicherung (TPI)
    • Bis zu 1.000.000,00 € für Personen- und bis zu 1.000.000,00 € für Sachschäden.
  • Diebstahlschutz (TPC)
    • Im Falle des Diebstahls ist der Mieter von jeder Verantwortung befreit.
  • Persönliche Unfallversicherung (PAI)
    • Deckt die Insassen des Fahrzeugs im Falle der Verletzung oder des Todes ab.

Diese Deckungen unterliegen den Bedingungen des zwischen unserer Firma und ihrem Versicherer bestehenden Versicherungsvertrags.

Im Falle eines Unfalls müssen Sie uns umgehend benachrichtigen und auf einen Vertreter der Versicherung warten. Ansonsten ist der Mieter für den Gesamtschaden verantwortlich. Mit dem Unfallbericht der Versicherung ist der Mieter total von der Haftung für Schäden am Fahrzeug befreit (außer Ausnahmen, s.u.). Für jeden Unfall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € an.

Die Versicherungen gelten nur für die Dauer der Miete, die auf dem Mietvertrag steht. Im Fall von einer Verspätung, bitten wir Sie uns anzurufen, um die Rückgabe entsprechend zu ändern. Es könnte zu einer Extragebühr, die dem Preis eines Tages entspricht, kommen.

AUSNAHMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES:

Die Versicherung deckt Sie nicht:

Beim Fahren unter Alkohol-, Tabletten- oder Drogeneinfluss, auf nicht asphaltierten Straßen, in unerlaubten Gegenden und bei offensichtlicher Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Mieter für die gesamte Wiedergutmachung der Schäden verantwortlich.

  • Bei Unfällen die von einem Fahrer, der nicht auf dem Mietvertrag steht, verursacht worden sind.
  • Bie Schäden im Innenraum, in der Kabine, am Dach von offenen Fahrzeugen/Cabriolets und/oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit und Nichtbenutzung des Fahrzeugs verursacht wurden..
  • Bei Diebstahl von Ihren persönlichen Gegenständen.
  • Bei Diebstahl des Autos durch Fahrlässigkeit (z.B. Sie haben die Schlüssel im Auto vergessen).
  • Bei Schäden am Unterboden oder an den Rädern im Falle von gefährlichem Fahren oder Fahren außerhalb der Straßen.
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